Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Allgemeine Informationen
Reservierung des Kennzeichens
Der Fahrzeughalter kann das Kennzeichen für die Wiederzulassung desselben Fahrzeuges auf seinen Namen für ein Jahr reservieren. Ansonsten ist bei Wiederzulassung die gebührenpflichtige Zuteilung eines neuen Kennzeichens erforderlich.
Bei auswärtigen Fahrzeugen ist eine Kennzeichenreservierung nicht möglich!
Nur Euro-Kennzeichen möglich
Kennzeichenschilder ohne "Eurofeld" dürfen bei Wiederzulassung nicht mehr verwendet werden.
Online-Außerbetriebsetzung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch online abmelden.
Notwendige Unterlagen
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Kennzeichenschild/er
Verwertungsnachweis (bei Verschrottung) oder Verbleibserklärung
Bearbeitungsdauer
ca. 5 MinutenGebühren
Die Kosten können je nach Sachlage unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich telefonisch bei den Sachbearbeiterinnen der Kfz-Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kfz-ZulassungsbehördeHauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Anita Bienhaus
EG, Zimmer-Nr. 0.15
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-31
(06452) 9344-19
Pauline Hallenberger
EG, Zimmer-Nr. 0.18
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-30
(06452) 9344-19