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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges


Allgemeine Informationen

Reservierung des Kennzeichens 

Der Fahrzeughalter kann das Kennzeichen für die Wiederzulassung desselben Fahrzeuges auf seinen Namen für ein Jahr reservieren. Ansonsten ist bei Wiederzulassung die gebührenpflichtige Zuteilung eines neuen Kennzeichens erforderlich.

 

Bei auswärtigen Fahrzeugen ist eine Kennzeichenreservierung nicht möglich!

 

Nur Euro-Kennzeichen möglich 

Kennzeichenschilder ohne "Eurofeld" dürfen bei Wiederzulassung nicht mehr verwendet werden.

 

Online-Außerbetriebsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch online abmelden.


Notwendige Unterlagen

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Kennzeichenschild/er

  • Verwertungsnachweis (bei Verschrottung) oder Verbleibserklärung


Bearbeitungsdauer

ca. 5 Minuten

Gebühren

Die Kosten können je nach Sachlage unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich telefonisch bei den Sachbearbeiterinnen der Kfz-Zulassungsbehörde.

 


Ansprechpartner

Kfz-Zulassungsbehörde
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)

Anita Bienhaus
EG, Zimmer-Nr. 0.15
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-31
Telefax (06452) 9344-19

Pauline Hallenberger
EG, Zimmer-Nr. 0.18
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-30
Telefax (06452) 9344-19