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Gefährliche Hunde - Halteerlaubnis


Allgemeine Informationen

Die Haltung gefährlicher Hunde ist erlaubnispflichtig.

 

Welche Rassen als gefährlich gelten, ergibt sich aus § 2 Absatz 1 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO). Hunde anderer Rassen gelten ebenfalls als gefährlich, wenn sie bestimmte Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder anderen Tieren gezeigt haben.

 

Falls Sie Fragen zur Beantragung der erforderlichen Erlaubnis haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin.


Ansprechpartner

Ordnungs- und Sozialamt
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)

Simone Kaletsch
EG, Zimmer-Nr. 0.16
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-32
Telefax (06452) 9344-19


Formulare

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