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Alters-/Ehejubiläen


Allgemeine Informationen

Die Meldebehörde darf gemäß  § 50 des Bundesmeldegesetztes (BMG) auf Verlangen Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk weitergeben. Es dürfen dabei Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift und die Art des Jubiläums mitgeteilt werden.

 

Vorgesehen ist nur die Weitergabe folgender Altersjubiläen:

  • 70. Geburtstag,

  • jeder fünfte weitere Geburtstag,

  • ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag

Bei Ehejubiläen das 50. und jedes weitere Jubiläum.

 

Sofern Sie eine Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, können Sie eine Übermittlungssperre beantragen. Das Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

 

Sofern Sie wünschen, dass weitere Jubiläen in der Zeitung erscheinen, können Sie dies der HNA-Redaktion telefonisch oder per E-Mail mitteilen: Telefon 06451/7233-14 oder -18, E-Mail


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)


Ansprechpartner

Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)

Petra Klein
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-15
Telefax (06452) 9344-19

Maria Kurzeknabe-Spies
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Telefon (06452) 9344-15
Telefax (06452) 9344-19


Formulare

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