Kirchenaustritt
Allgemeine Informationen
Seit 1. März 2017 sind in Hessen für Kirchenaustritte die Städte und Gemeinden zuständig (bisher: Amtsgericht). Wenn Sie also Ihren Hauptwohnsitz in Battenberg (Eder) haben, können Sie die Erklärung anlässlich einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro der Stadtverwaltung abgeben.
Schriftliche Erklärungen sind möglich, bedürfen aber einer öffentlichen Beglaubigung (z. B. durch einen Notar).
Rechtsgrundlagen
Hess. Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
Notwendige Unterlagen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
30,00 €
Ansprechpartner
Bürgerbüro / EinwohnermeldeamtHauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Petra Klein
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-15
(06452) 9344-19
Maria Kurzeknabe-Spies
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-15
(06452) 9344-19