Feuermeldung
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich sind pflanzliche Abfälle den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen oder zumindest im Rahmen der Eigenkompostierung zu beseitigen. Dies stellt die umweltschonendste und daher vorrangige Form der Beseitgung dar.
In Ausnahmefällen ist das Verbrennen solcher Abfälle außerhalb der geschlossenen Ortslage erlaubt. Es ist aber an strenge Vorgaben geknüpft. Dazu finden Sie im Downloadbereich unten ein Merkblatt.
Entsprechende Feuer müssen beim Ordnungsamt mindestens zwei Werktage vorher schriftlich angezeigt werden. Im Downloadbereich unten finden Sie ein Formular, dass Sie bitte für die Anzeige verwenden. Telefonische Meldungen werden nicht entgegen genommen.
Vom Ordnungsamt wird die Anzeige an die Leitstelle und die Polizei weitergeleitet.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (PflAbfV)
Ansprechpartner
Bürgerbüro / EinwohnermeldeamtHauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Simone Kaletsch
EG, Zimmer-Nr. 0.16
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-32
(06452) 9344-19
Petra Klein
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-15
(06452) 9344-19
Maria Kurzeknabe-Spies
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-15
(06452) 9344-19