Ummeldung eines Wohnsitzes
Allgemeine Informationen
Sofern Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim dann für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt unter Vorlage Ihres Personalausweises anmelden. Bitte beachten Sie, dass eine An-/Ummeldung im Voraus nicht möglich ist.
Eine Abmeldung beim bisherigen Einwohnermeldeamt ist nur noch erforderlich, wenn es sich um eine Nebenwohnung handelt oder Sie ins Ausland umziehen.
Online-Dienste:
Achtung:
Eine Adressänderung muss auch umgehend in Ihre Fahrzeugpapiere eingetragen werden! Weitere Informationen unter Änderung der Fahrzeugpapiere.
Sie sind neu im Landkreis oder gerade hierher zurückgezogen?
Ob für Rückkehrer oder Zugezogene, das Projekt „SuSe - Stand und Spielbein ermöglichen“ unterstützt dabei, Fuß zu fassen, das Ankommen zu erleichtern und schneller Wurzeln zu schlagen. Mehr Informationen unter www.das-gute-leben.de.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis
Reisepass (falls vorhanden)
Wohnungsgeberbestätigung (Vordruck s. unten)
Ziehen minderjährige Kinder mit nur einem Elternteil um: aktuellen Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Jugendamt) oder Einverständniserklärung des/der anderen Sorgeberechtigten (Vordruck s. unten).
In einigen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein, die teilweise aber auch nachgereicht werden können.
Gebühren
Kostenlos
Ansprechpartner
Bürgerbüro / EinwohnermeldeamtHauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Petra Klein
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-15
(06452) 9344-19
Maria Kurzeknabe-Spies
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-15
(06452) 9344-19