Untersuchungsberechtigungsschein
Allgemeine Informationen
Laut Jugendarbeitsschutzgesetz ist dem Arbeitgeber vor Beschäftigung eines Jugendlichen unter 18 Jahren eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die hierfür erforderliche ärztliche Untersuchung kann der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Beim Wechsel des Arbeitsgebers ist die erneute Ausstellung möglich.
Für die Nachuntersuchung vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.
Zuständig ist das Einwohnermeldeamt der Hauptwohnung.
Gebühren
Kostenlos
Ansprechpartner
Bürgerbüro / EinwohnermeldeamtHauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Petra Klein
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-15
(06452) 9344-19
Maria Kurzeknabe-Spies
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-15
(06452) 9344-19