Umkennzeichnung eines Kraftfahrzeuges
Allgemeine Informationen
Ein bereits im hiesigen Landkreis zugelassenes Fahrzeug kann auf Wunsch des Halters umgekennzeichnet werden.
Auch bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist die Umkennzeichnung des Fahrzeuges erforderlich.
Notwendige Unterlagen
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Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
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Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
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gültige HU-Bescheinigung
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bisherige Kennzeichenschilder zur Entwertung
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gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
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Vollmacht, sofern eine andere Person als der Halter den Antrag stellt
Ansprechpartner
Kfz-ZulassungsbehördeHauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Anita Bienhaus
EG, Zimmer-Nr. 0.15
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-31
(06452) 9344-19
Pauline Hallenberger
EG, Zimmer-Nr. 0.18
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-30
(06452) 9344-19
Formulare
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