Verwertungsnachweis
Allgemeine Informationen
Sofern Ihr Fahrzeug verschrottet wird, müssen Sie bei Außerbetriebsetzung einen entsprechenden Verwertungsnachweis vorlegen. Dieser kann nicht nachgereicht werden!
Die Kfz-Zulassungsbehörde überprüft Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zum Fahrzeug und zum Fahrzeughalter und gibt den Verwertungsnachweis mit Bestätigungsvermerk zurück. Sind die Daten unvollständig oder falsch, wird der Verwertungsnachweis ohne Bestätigung zurückgegeben.
Notwendige Unterlagen
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kennzeichenschild/er (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
Ansprechpartner
Kfz-ZulassungsbehördeHauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Anita Bienhaus
EG, Zimmer-Nr. 0.15
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-31
(06452) 9344-19
Pauline Hallenberger
EG, Zimmer-Nr. 0.18
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-30
(06452) 9344-19