Zulassung/Ummeldung von Kraftfahrzeugen
Allgemeine Informationen
Bitte beachten Sie vorab folgende wichtige Punkte:
Zulassung nur mit Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer. (Vordruck siehe unten)
Falls Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen, müssen Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen. Diese muss einen vorgeschriebenen Inhalt aufweisen! (Vordruck siehe unten)
Sofern für Sie beim Land Hessen Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände oder beim Landkreis Gebührenrückstände bestehen, ist eine Zulassung erst nach deren Begleichung möglich. Die Überprüfung erfolgt vollautomatisch.
Zulassungen auf Minderjährige sind nur mit schriftlicher Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweisen möglich. (Vordruck siehe unten)
Bei Zulassungen auf Firmen sind Gewerbeanmeldung bzw. Handeslregisterauszug vorzulegen, bei Einzelfirmen zusätzlich der Personalausweis des Firmeninhabers. Einzugsermächtigung u. Vollmacht sind vom Firmeninhaber oder einem Prokuristen (Nachweis u. Personalausweis erforderlich) zu unterschreiben.
Sie können bei einem Umzug innerhalb Deutschlands Ihr bisheriges Kennzeichen behalten. Wenn Sie also z. B. von Hamburg nach Frankenberg umziehen müssen Sie zwar Ihr Fahrzeug weiterhin ummelden, können aber Ihr HH-Kennzeichen beibehalten. Die genauen Voraussetzung für diese "Kennzeichenmitnahme" erfragen Sie bitte bei den Sachbearbeiterinnen der Kfz-Zulassungsbehörde.
Online-Zulassung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch online zulassen.
Notwendige Unterlagen
Außer den oben bereits genannten Unterlagen benötigen Sie noch Folgendes:
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
ggf. Datenbestätigung oder technische Gutachten
Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer - siehe oben)
Gültiger Personalausweis oder Reisepass+aktuelle Meldebescheinigung des künftigen Fahrzeughalters und ggf. des Beauftragten
Bei gebrauchten Fahrzeugen zusätzlich:
bisherigen Fahrzeugschein / bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung
bisherige/s Kennzeichenschild/er (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
Fahrzeuge, die bisher in einem anderen Landkreis zugelassen waren, sind evtl. bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Zulassung / Ummeldung nur bei Vorlage sämtlicher Unterlagen sowie gültiger Hauptuntersuchung möglich ist.
Gebühren
Leider können vorab keine festen Zusagen über die Höhe der Verwaltungsgebühr gemacht werden. Erst bei Vorlage aller Unterlagen und Kenntnis des gesamten Sachverhaltes ist dies möglich.
Ansprechpartner
Kfz-ZulassungsbehördeHauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Anita Bienhaus
EG, Zimmer-Nr. 0.15
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-31
(06452) 9344-19
Pauline Hallenberger
EG, Zimmer-Nr. 0.18
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-30
(06452) 9344-19
Formulare
- Einverständnis zur Zulassung auf Minderjährige
- Einzugsermächtigung KFZ-Steuer
- Vollmacht zur Zulassung