Gaststättenkonzession
Allgemeine Informationen
Seit Einführung des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) gibt es die sog. Gaststättenkonzession nicht mehr. Die Ausübung eines Gaststättengewerbes muss der Stadt lediglich angezeigt werden.
Sofern Alkohol ausgeschenkt werden soll, muss die Anzeige der Stadt sechs Wochen vor Eröffnung der Gaststätte mit folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
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Führungszeugnis (Belegart OE)
(zu beantragen beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes) -
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(zu beantragen beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes) -
Bescheinigung aus dem Verzeichnis des Insolvenzgerichtes
(www.vollstreckungsportal.de) -
Bescheinigung in Steuersachen
(zu beantragen beim zuständigen Finanzamt) -
gültigen Personalausweis/Reisepass+Meldebescheinigung
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte persönlich an die Stadtverwaltung.
Gebühren
36,00 €
Ansprechpartner
Ordnungs- und SozialamtHauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Simone Kaletsch
EG, Zimmer-Nr. 0.16
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-32
(06452) 9344-19