Vorübergehendes Gaststättengewerbe
Allgemeine Informationen
Mit Einführung des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) zum 1. Mai 2012 ist die Schankerlaubnis weggefallen. Es besteht jedoch eine Anzeigepflicht.
Das heißt:
Wer aus besonderem Anlass - z. B. bei einem Fest - Lebensmittel und/oder Getränke ausgibt, hat dies spätestens vier Wochen vorher bei der Stadtverwaltung schriftlich anzuzeigen. Eine Erlaubnis wird nicht ausgestellt.
Ein Formular für die Anzeige finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Ihre Anzeige wird von der Stadtverwaltung zuständigkeitshalber auch an das Kreisbauamt, die Lebensmittelüberwachungsbehörde, das Finanzamt und die Polizei übermittelt.
Gebühren
15,00 €
Ansprechpartner
Ordnungs- und SozialamtHauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Simone Kaletsch
EG, Zimmer-Nr. 0.16
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-32
(06452) 9344-19
Formulare
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