Sperrzeitverkürzung bzw. -aufhebung
Allgemeine Informationen
Die Sperrzeit beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Für einzelne Betriebe, einzelne Veranstaltungen oder Feiern kann auf Antrag diese einstündige Sperrzeit verkürzt werden. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
In der Nacht zum 1. Januar, in den Nächten zum Freitag vor Fastnacht bis zum Aschermittwoch sowie in der Nacht zum 1. Mai ist die Sperrzeit aufgehoben.
Ansprechpartner
Ordnungs- und SozialamtHauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Simone Kaletsch
EG, Zimmer-Nr. 0.16
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-32
(06452) 9344-19
Formulare
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