Briefwahl / Beantragung eines Wahlscheins
Allgemeine Informationen
Sofern Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Battenberg (Eder) eingetragen sind, können Sie - ohne Angabe von Gründen - Briefwahl beantragen. Den dafür erforderlichen Wahlschein können Sie wie folgt beantragen:
Online
Die Beantragung ist online möglich. Zur entsprechenden Seite gelangen Sie am einfachsten mit Ihrem Smartphone über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code. Sie müssen dann nur noch Ihr Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandanschrift für die Wahlunterlagen eingeben.
Alternativ gelangen Sie auch unter folgendem Link zur Antragsseite:
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6635004
Ihre Wahlunterlagen erhalten Sie per Post.
Aufgrund der zu berücksichtigen Postlaufzeiten endet der Online-Service ca. drei bis vier Tage vor der Wahl.
Eine Datenschutzerklärung zur Online-Briefwahl finden Sie weiter unten zum Download.
Schriftlich
Die Anforderung der Briefwahlunterlagen kann auch formlos schriftlich erfolgen (Post, Fax, E-Mail). Dabei geben Sie bitte unbedingt Ihren Namen, Vornamen, vollständige Anschrift und Ihr Geburtsdatum an. Die Unterlagen gehen Ihnen dann per Post zu - gegebenenfalls auch an eine von Ihnen angegebene abweichende Adresse.
Auch hier warten Sie am besten auf Ihre Wahlbenachrichtigung. Der Antrag ist auf der Rückseite bereits vorgedruckt und muss von Ihnen nur um Ihre persönlichen Daten ergänzt werden.
Persönlich
Gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihres Personalausweises / Reisepasses erhalten Sie die notwendigen Unterlagen im Bürgerbüro. Bitte füllen Sie schon vorab den Antrag auf der Rückseite vollständig aus. Sollte die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen sein, genügt auch die Vorlage Ihres Personalausweises.
Sofern Sie für eine andere Person die Briefwahlunterlagen beantragen, benötigen Sie eine entsprechende schriftliche Vollmacht und Ihren eigenen Personalausweis. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist eine Vollmacht auf der Rückseite bereits vorgedruckt. Ohne Vollmacht können die Unterlagen nicht ausgehändigt werden. Auch nicht an Ehepartner oder andere Verwandte. Sie dürfen nicht mehr als vier andere Wahlberechtigte vertreten.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Auch am Samstag vor einem Wahltag ist die Beantragung von Briefwahl von 10 bis 12 Uhr möglich. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr. Die Verwaltung ist zu diesen Zeiten besetzt.
WICHTIG:
Ihr Wahlbrief muss am Wahltag bis 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein! Später eingehende Briefe dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
Notwendige Unterlagen
Je nach Antragstellung. Siehe Text oben.
Ansprechpartner
Bürgerbüro / EinwohnermeldeamtHauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
Petra Klein
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-15
(06452) 9344-19
Maria Kurzeknabe-Spies
EG, Zimmer-Nr. 0.17
Hauptstraße 58
35088 Battenberg (Eder)
(06452) 9344-15
(06452) 9344-19