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Magistrat (beschließend)

Der Magistrat ist das Verwaltungsorgan der Stadt. Er bildet die Spitze der Stadtverwaltung     und setzt sich aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und sechs ehrenamtlichen Stadt­räten zusammen. Die Stadträte werden von der  Stadtverordnetenversammlung gewählt. Zu den Hauptaufgaben des Magistrats gehören die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und die Erledigung der laufenden Verwaltung. Er hat die Bür­ger in geeigneter Weise über wichtige Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen.

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